
Krankenstand in Österreich – einfach erklärt
Meldepflicht, Krankenstandsbestätigung, Entgeltfortzahlung nach Dienstjahren und Krankengeld – die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kompakt erklärt.
Wer krank ist, soll sich erholen – und trotzdem läuft der Betrieb weiter. In Österreich regeln das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und das Angestelltengesetz, was im Krankenstand gilt: Wer meldet was, wie lange wird bezahlt, und wann springt die Krankenkasse ein.
Melde- und Nachweispflicht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Krankenstand unverzüglich melden – in der Praxis meist per Anruf vor oder zu Arbeitsbeginn. Anschließend empfiehlt sich der Arztbesuch; eine Bestätigung ist gesetzlich nur auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen.
Der Arbeitgeber darf eine Krankenstandsbestätigung verlangen – auch für einen einzigen Tag – und das nach angemessener Zeit wiederholen. In manchen Kollektivverträgen wird sie erst ab dem vierten Tag verlangt; gesetzlich bleibt das Recht ab Tag eins bestehen. Darin stehen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Ursache heißt hier Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – nicht die Diagnose. Die Diagnose bleibt Privatsache.
Wer Melde- oder Nachweispflicht versäumt, verliert für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber?
Bei Krankheit oder Freizeitunfall besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung – gestaffelt nach ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (pro Arbeits- bzw. Kalenderjahr):
| Dauer des Arbeitsverhältnisses | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
|---|---|---|
| Im 1. Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| 2. bis 15. Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| 16. bis 25. Jahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
| Ab dem 26. Jahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
Zum Entgelt zählen neben Lohn bzw. Gehalt auch regelmäßige Überstunden und Zulagen, im Durchschnitt gerechnet. Basis ist die übliche Normalarbeitszeit.
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit laufen gesondert: in der Regel 8 Wochen volle Entgeltfortzahlung pro Anlassfall, ab dem 16. Dienstjahr 10 Wochen – unabhängig von anderen Krankenständen im selben Jahr.
Wann kommt Krankengeld von der ÖGK?
Ist der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, zahlt in der Regel die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld. Während der Phase mit halbem Entgelt vom Arbeitgeber kommt zusätzlich das halbe Krankengeld; danach das volle.
Krankengeld kommt nicht automatisch – es muss bei der Krankenversicherung beantragt werden. Die Maximaldauer liegt grundsätzlich bei 26 Wochen und kann je nach Versicherungszeiten länger sein.
Verhalten und Kündigung im Krankenstand
Im Krankenstand gilt: nichts tun, was die Genesung verzögert. Was erlaubt ist, hängt von der Erkrankung ab – bei einer Grippe zählt oft Bettruhe, bei anderen Diagnosen kann Bewegung Teil der Therapie sein. Den Aufenthaltsort (besonders ins Ausland) muss man der ÖGK melden bzw. freigeben lassen.
Kündigung im Krankenstand ist möglich. Es gibt keinen absoluten Kündigungsschutz nur wegen Krankheit. Fristen und Termine gelten wie sonst auch. Bei einer Arbeitgeberkündigung (oder einvernehmlicher Lösung im Hinblick auf den Krankenstand) kann die Entgeltfortzahlung auch nach Ende des Dienstverhältnisses weiterlaufen, solange noch Anspruch besteht.
Krankheit im Urlaub
Wer während des Urlaubs erkrankt, kann diese Tage unter Voraussetzungen nicht als Urlaub zählen: Die Arbeitsunfähigkeit muss länger als drei Kalendertage dauern, dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen gemeldet und bei Wiederantritt mit ärztlicher Bestätigung nachgewiesen werden. Der vereinbarte Urlaub verlängert sich dadurch nicht – die Krankheitstage werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Mehr zum Urlaub allgemein in unserem Artikel zur Urlaubsregelung in Österreich.
Warum Abwesenheiten klar dokumentiert sein sollten
Für KMU zählt im Alltag vor allem Übersicht: Wer ist krank, ab wann, wie lange – und wie trennt man Krankenstand sauber von Urlaub, Feiertagen und Arbeitszeit? Unklare Einträge landen schnell als Rückfragen bei der Lohnverrechnung.
Zeitgeist bündelt Abwesenheiten inklusive Krankenstand an einem Ort: beantragen, freigeben und im Kalender sichtbar machen. So bleiben Zeiterfassung und Fehlzeiten für Team und Abrechnung nachvollziehbar.
Kurz zusammengefasst
- Krankenstand unverzüglich melden; Bestätigung auf Verlangen des Arbeitgebers vorlegen
- Diagnose bleibt privat – gemeldet wird Krankheit bzw. Unfall
- Entgeltfortzahlung: 6 bis 12 Wochen voll plus 4 Wochen halb, je nach Dienstjahren
- Bei halbem Entgelt: halbes Krankengeld; danach volles Krankengeld der ÖGK (Antrag nötig)
- Kündigung im Krankenstand ist grundsätzlich möglich
- Digitale Abwesenheitsverwaltung hält Krankenstand, Urlaub und Arbeitszeit getrennt
Die Regeln sind klar – im Betrieb wird es erst durch saubere Dokumentation einfach. Mehr Praxiswissen finden Sie in unserem Blog.